Hilfe zur Online Software für die HOAI Berechnung
Die Online-Hilfe für das Programm HOAI erklärt alle Eingabefelder der Software und wie sie auszufüllen sind.
Honorarzone
Die Honorarzone richtet sich nach den §§ 11 und 12 der HOAI. Wenn mit
Ihrem Auftraggeber nichts vereinbart wurde, benutzen Sie das Punktesystem
nach § 11, oder sehen Sie in der Objektliste nach § 12 nach. Bei durchschnittlichen
Planungsanforderungen gilt Honorarzone III.
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Honorarsatz
Der Honorarsatz gem. § 4 HOAI kann bei Auftragserteilung schriftlich
frei vereinbart werden. Wurde keine Vereinbarung hierzu getroffen gilt
automatisch der Mindestsatz.
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Anrechenbare Kosten LP 1-4
Anrechenbare Kosten für die Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung
bis Genehmigungsplanung) sind nach der Kostenberechnung gem. DIN 276 zu
ermitteln. Liegt noch keine Kostenberechnung vor, kann auch die Kostenschätzung
zugrunde gelegt werden. Geben Sie die vollen Nettobeträge (ohne Mehrwertsteuer)
der Kostengruppen
300 Bauwerk - Baukonstruktion 400 Bauwerk - Technische Anlagen
ein; die Berücksichtigung des anrechenbaren Betrages für KG 400 wird
automatisch berechnet.
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Anrechenbare Kosten LP 5-7
Anrechenbare Kosten für die Leistungsphasen 5-7 (Ausführungsplanung bis
Vergabe) sind nach dem Kostenanschlag gem. DIN 276 zu ermitteln. Liegt
noch kein Kostenanschlag vor, kann auch die Kostenberechnung zugrunde gelegt
werden. Geben Sie die vollen Nettobeträge (ohne Mehrwertsteuer) der Kostengruppen
300 Bauwerk - Baukonstruktion 400 Bauwerk - Technische Anlagen
ein; die Berücksichtigung des anrechenbaren Betrages für KG 400 wird
automatisch berechnet.
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Anrechenbare Kosten LP 8-9
Anrechenbare Kosten für die Leistungsphasen 8-9 (Objektüberwachung und
Objektbetreuung) sind nach der Kostenfeststellung gem. DIN 276 zu ermitteln.
Liegt noch keine Kostenfeststellung vor, kann auch der Kostenanschlag
zugrunde gelegt werden. Geben Sie die vollen Nettobeträge (ohne Mehrwertsteuer)
der Kostengruppen
300 Bauwerk - Baukonstruktion 400 Bauwerk - Technische Anlagen
ein; die Berücksichtigung des anrechenbaren Betrages für KG 400 wird
automatisch berechnet.
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Beauftragte Leistung
Wenn Sie nicht alle Leistungsphasen in Auftrag haben, oder von § 15 HOAI
abweichende Bewertungen der einzelnen Leistungsphasen vereinbart haben,
können Sie dies hier einstellen.
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Besondere Leistungen
Für "Besondere Leistungen" nach § 15 HOAI geben Sie hier bitte das vereinbarte
Honorar in der entsprechenden Währung ein.
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Sonstige Leistungen
Für "Sonstige Leistungen", die sonst nirgenwo erfaßt werden, geben
Sie hier bitte das vereinbarte Honorar in EUR ein.
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Zusätzliche Leistungen
Für "Zusätzliche Leistungen" können Sie hier die vereinbarten Beträge in
EUR eingeben.
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Zeithonorare
Für Zeithonorare gem. § 6 HOAI können Sie hier die vereinbarten Beträge
in EUR eingeben.
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Umbauzuschlag
Bei Umbauten und Modernisierungen ist gem. § 24 HOAI eine Erhöhung des
Honorares bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad um 20% - 33% schriftlich
vereinbar. Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, gilt ab durchschnittlichem
Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20% als vereinbart.
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Nebenkosten
Geben Sie hier die Nebenkosten in der entsprechenden Währung ein. Wenn bei Auftragserteilung
keine pauschale Abrechnung vereinbart wurde müssen Sie nach Einzelnachweisen
abrechnen. Was in den Nebenkosten enthalten ist, regelt der § 7 der HOAI.
Dies sind z.B. Post- und Fernmeldegebühren, Kosten für Vervielfältigungen,
Kosten für das Baustellenbüro, Fahrt- und Reisekosten usw.
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Sonstige Zuschläge
Geben Sie hier alle prozentualen Zuschläge ein, die woanders nicht berücksichtigt
wurden. Für Zuschläge, welche nicht prozentual abgerechnet werden, können
Sie das Eingabefeld "Sonstige Leistungen" verwenden.
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Sonstige Abzüge
Geben Sie hier alle prozentualen Abzüge ein, die woanders nicht
berücksichtigt wurden. Für Abzüge, welche nicht prozentual abgerechnet
werden, können Sie das Eingabefeld "Sonstige Leistungen" verwenden.
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