Online-Hilfe: Baukosten
Die Online-Hilfe für das Programm Baukosten erklärt alle Eingabefelder und wie sie auszufüllen sind.
Grundstückspreis
Geben Sie hier bitte den Preis des Baugrundstückes in der entsprechenden Währung ein.
Wenn Sie den Preis nicht wissen, schauen Sie bitte im Kaufvertrag, oder,
falls Sie das Grundstück noch nicht gekauft haben, im Verkaufsexposé
nach.
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Makler
Makler übernehmen die Kaufabwicklung und bringen Anbieter mit Käufern zusammen. Dafür wird eine Maklercourtage zwischen 3,5% und 6,0% des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Diese Angabe finden Sie meistens im Verkaufsexposé.
Eine höhere Courtage sollten Sie nicht akzeptieren. Manchmal kann man auch vereinbaren, dass Käufer und Verkäufer sich die Courtage teilen, oder je nach Verhandlungsposition der Verkäufer sogar die komplette Courtage übernimmt. Normalerweise aber zahlt der Käufer diesen Posten.
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Notar
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und nimmt die erforderlichen Eintragungen in das Grundbuch vor. Diese Kosten fallen zwingend an, da die notarielle Beurkundung bei Grundbucheinträgen gesetzlich vorgeschrieben ist.
Keine notarielle Beglaubigung benötigen Sie bei Werkverträgen, die unabhängig vom Grundstückskauf abgeschlossen werden. Die Notar- und Gerichtskosten betragen normalerweise 1,5% des Grundstückspreises bzw. Objektpreises bei einem Hauskauf.
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Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird bei jedem Übertrag von Grundeigentum fällig (Ausnahme: Übertrag zwischen Familienmitgliedern direkter Linie, z.B. Eltern und Kinder). Erst nach Bezahlung erteilt das Finanzamt seine Unbedenklichkeitserklärung, die für die Grundbuchänderung notwendig ist.
Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Grundstückspreises bzw. Objektpreises bei einem Hauskauf.
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Entschädigungen
Dies sind Kosten, die aufzuwenden sind, um das Grundstück von Belastungen
freizumachen, z.B. Abfindungen und Entschädigungen an Mieter und Pächter,
Ablösung von Lasten und Beschränkungen wie z.B. Wegerechten. Dieser Punkt
ist sehr variabel und abhängig von bestehenden Verträgen, wie Miet- und
Pachtverträgen.
Es ist unmöglich hier einen Standardwert vorzugeben, da die Vertragssituation
nicht bekannt ist.
Fragen Sie unbedingt den Verkäufer zu diesem Thema. Sehen Sie event.
bestehende Verträge durch: Je länger die vertragliche Mietdauer, desto
höher ist normalerweise die Entschädigung.
Im Zweifel geben Sie hier erstmal eine Pauschale ein, z.B. 100 EUR pro
vorhandener Hauptnutzfläche. Verlieren Sie diesen Punkt aber nicht aus
den Augen. Er kann Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit haben. |
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Erschließungskosten
Das sind die Kosten aller vorbereitenden Maßnahmen, um das Grundstück
bebauen zu können. Z.B.
- Sicherungsmaßnahmen
- Herrichten der Geländeoberfläche
- Abwasserentsorgung Wasserversorgung
- Gas- und Stromversorgung
- Telekommunikation
- Verkehrswege usw.
Je nachdem, wo sich das Grundstück befindet, und wie die vorhandene Erschließung
ausgebaut ist, können diese Kosten schwanken. Bei einem innerstädtischen
Grundstück, auf dem auch schon vorher ein Haus gestanden hat, reicht es
für eine Schätzung aus, eine Pauschale von EUR 10.000,- bis EUR 25.000,-
einzugeben. Bei einem noch nicht erschlossenen Grundstück sollten Sie
einen Fachmann fragen.
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Abzubrechende Fläche
Sofern auf Ihrem Grundstück ein Haus steht, welches abgebrochen werden
muss um das Grundstück bebaubar zu machen, können Sie hier die Fläche des
Hauses eingeben.
Wenn das Haus mehrere Geschosse hat, geben Sie bitte die Gesamtfläche
aller Geschosse ein.
Hierzu reichen relativ grobe Angaben aus: nehmen Sie "Länge" mal "Breite"
mal "Anzahl" der Geschosse.
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Art des Abbruches
Wenn Sie keine ungewöhnlichen Schwierigkeiten beim Abbruch erwarten,
behalten Sie die Voreinstellung bei.
Sofern Sie jedoch Kenntnisse über mögliche Asbestvorkommen, Kontamination,
große Mengen von Asphaltabbruch, Entsorgung von Nachtspeicheröfen usw.
haben oder auch ausführungsbedingte Probleme, z.B. mit der Zugänglichkeit
der Baustelle erwarten, sollten Sie "diffizil" anklicken.
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Anzahl abzulösender Stellplätze
Werden bauliche Anlagen errichtet, bei denen Kraftfahrzeugverkehr zu
erwarten ist, und das ist bei fast allen baulichen Anlagen der Fall, so
sind durch den Bauherrn Stellplätze für Kraftfahrzeuge (Parkplätze) in
ausreichender Anzahl und Größe herzustellen.
Wieviele Stellplätze Sie herstellen müssen regeln die Bauordnungen der
jeweiligen Länder. Für diese Überschlagsberechnung ist es jedoch erst einmal
ausreichend, die notwendigen Stellplätze anhand ungefährer Größen zu ermitteln:
Wohnen |
Eigentumsw. |
1 Stp. / Wohnung |
Büros |
Großbüros |
1 Stp. / 80 m2 Bürofläche |
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normale Büros / Praxen |
1 Stp. / 60 m2 Bürofläche |
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Arztpraxen |
1 Stp. / 50 m2 Bürofläche |
Läden |
Supermärkte |
1 Stp. / 30 m2 Ladenfläche |
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Möbelhäuser |
1 Stp. / 50 m2 Ladenfläche |
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Gartencenter |
1 Stp. / 15 m2 Ladenfläche |
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Autosalons |
1 Stp. / 150 m2 Ladenfläche |
Nachdem Sie nun überschlägig die Anzahl der notwendigen Stellplätze ermittelt
haben, müssen Sie noch herausfinden, wieviele Stellplätze denn tatsächlich
hergestellt werden können. Die übrigen müssen nämlich "abgelöst" werden
und um die damit verbundenen Kosten geht es hier.
Sehen Sie in den Planunterlagen des Architekten oder im Verkaufsexposé
nach. Zählen Sie die Stellplätze, die hergestellt werden können.
Ziehen Sie diese Zahl von der Anzahl der notwendigen Stellplätze ab und
tragen Sie das Ergebnis in das Formularfeld ein.
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Ablösekosten pro Stellplatz
Die Ablösekosten schwanken, je nach Standort stark. In Hamburg beträgt
die Stellplatzablöse zur Zeit je nach Lage etwa zwischen EUR 8.000,- und
16.000,-. Fragen Sie den Architekten, das Bauamt oder auch den Makler.
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Erzielbare Hauptnutzfläche
Die Hauptnutzfläche ist derjenige Teil der Flächen, der der Nutzung des
Bauwerkes aufgrund seiner Zweckbestimmung dient. Wenn Sie z.B. ein Bürohaus
planen, dann entspricht die Hauptnutzfläche der Bürofläche, also etwa
der vermietbaren Fläche. Diese Angabe sollte Ihnen Ihr Architekt machen,
bzw. sollte aus dem Verkaufsexposé hervorgehen, wenn es eine Vorplanung
gibt.
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Nutzung, Anteil, Ausbau
Geben Sie hier an, welche Nutzungsanteile Ihr Bauwerk haben wird. Damit
ist der Anteil an der Gesamtnutzfläche gemeint.
Beispiel: Sie planen ein 5-geschossiges Bauwerk, dessen Geschosse annähernd
gleich sind, so hat jedes Geschoss einen Anteil von: 100% : 5 Geschosse
= 20%
Das EG wird komplett als Laden genutzt:
Nutzung A: Laden, 20%
Das 1.OG wird zur Hälfte als Praxis genutzt:
Nutzung B: Praxis, 10%
Das 2.OG und der Rest des 1.OG wird Büro:
Nutzung C: Büro, 30%
Das 3.OG und 4.OG werden Wohnungen:
Nutzung D: Wohnen, 40%
Gesamt: 100%
Wenn eine Flächenaufstellung des Planers vorliegt, sollten Sie zuerst
dort nachsehen.
Der Ausbaustandard ist ein wichtiger Faktor auf der Kosten- und auf der
Nutzenseite. Man darf aber auch nicht davon ausgehen, dass der Erlös automatisch
mit dem Ausbaustandard steigt.
Sofern Sie sich über die Ausstattung nicht im klaren sind, sollten Sie
"standard" einstellen.
Wohnungsbau: Standard entspricht i.d.R. Wände: Putz, Tapete, Anstrich,
Wandfliesen in Küche und Bad Decken: Putz, Anstrich Böden: Teppichboden,
Fliesen in Küche und Bad Fenster: Mehrfachisolierverglasung Türen: Holztüren
Ausstattung: Küche Elektro: komplette Elektroinstallation, Gegensprechanlage,
Entlüftung innenliegender Räume, Fernsehantennenanschluß, ggf. Warmwasserbereitung
Büro: wie bei Wohnungen, jedoch stark abhängig von Mieterwünschen.
Ggf. raumlufttechnische Anlagen, Schließanlage, EDV-Verkabelung usw.
Praxen / Läden: Sehr abhängig von der Art der Praxen / Läden und den
Miet- oder Kaufverträgen. Oftmals wird die Ausstattung komplett oder teilweise
mieterseits erbracht, so dass hier für den Ausbau keine oder nur wenig
Kosten anfallen.
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Grundstücksgröße
Geben Sie hier bitte die Fläche des Baugrundstückes [in Quadratmetern]
ein. Wenn Sie die Fläche nicht wissen, schauen Sie bitte im Kaufvertrag,
oder, falls Sie das Grundstück noch nicht gekauft haben, im Verkaufsexposé
nach.
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Zu bebauende Grundstücksfläche
Hiermit ist die Fläche gemeint, die nach der Bauausführung überbaut ist.
In der Regel sind dies die Außenmaße des Erdgeschosses ohne Terrassenflächen
und ohne Wege. Wenn Sie die Größe der Fläche nicht wissen, sehen Sie bitte
in den Planungsunterlagen des Architekten oder im Verkaufsexposé nach.
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Außenanlagen
Hier werden die Kosten für die Herstellung aller Gelände- und Verkehrsflächen
außerhalb des Bauwerks erfaßt.
Das sind alle befestigten und unbefestigten Flächen, also Rasen, Begrünungen,
Wasserflächen, Plätze, Wege, Straßen, Einfriedungen, Brücken, Rampen, Mauern,
Überdachungen, aber auch die dazugehörigen technischen Anlagen wie Beleuchtung,
Be- und Entwässerung, Kläranlagen usw. sowie auch Fahrradständer, Schilder,
Pflanzbehälter, Spielgeräte usw.
Die Fläche der Außenanlagen errechnet sich aus der Grundstücksfläche,
abzüglich der bebauten Fläche.
Wenn Sie nichts besonderes planen, sollten Sie hier die Vorgabe akzeptieren.
Wenn Sie jedoch größere Flächen pflastern, oder mit aufwendigeren Begrünungen
versehen wollen, sollten Sie einen höheren Wert nehmen.
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Ausstattung und Kunst
Hier werden die Kosten für alle beweglichen Sachen, die zur Benutzung
des Bauwerkes, oder zu dessen künstlerischen Gestaltung erforderlich sind,
erfaßt.
Das können z.B. sein: Möbel, technische Geräte, Wegweiser, Kunstwerke,
Skulpturen, Gemälde, Antiquitäten und vieles mehr.
Wenn Sie nichts Außergewöhnliches planen, sollten Sie hier die Vorgabe
akzeptieren.
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Aufwendige Gründung
Fragen Sie andere Bauherren in der Umgebung, wie der Grund beschaffen
ist. Wenn Schwierigkeiten zu erwarten sind, wegen Torflinsen, hohen Grundwasserspiegels
oder mangelnder Grundbruchsicherheit, wenn Tiefgründung erforderlich wird,
dann aktivieren Sie diesen Punkt.
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Aufwendige Konstruktion
Hierunter kann alles mögliche verstanden werden. Wenn Sie eine unkonventionelle
Architektur wünschen, z.B. mit großen Auskragungen, Flugdächern, besonderen
Tragsystemen, wenn Sie viel Wert auf "Kunst am Bau" legen, dann sollten
Sie hier einen Haken machen.
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Hochwertige Fassaden
Große Glasanteile, Erker mit Wintergärten, Natursteinfassaden, Planarfassaden
und auch einige Holz- und Metallfassaden können sehr teuer sein. Wenn
Sie sich deutlich vom Standard (Putz oder Klinker und Lochfenster) abheben
wollen, dann sollten Sie diesen Punkt aktivieren.
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Keller oder Tiefgarage
Sehen Sie in den Planungsunterlagen nach, ob eine Tiefgarage erforderlich
ist. Die ist in der Regel der Fall, wenn auf dem Grundstück Raum für Parkplätze
fehlt.
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Kontaminierter Boden
Probleme mit der Gründung oder Bodenverschmutzungen können ungeahnte
Mehrkosten verursachen. Entsorgung von kontaminierten Boden (z.B. wenn
dort vorher eine Tankstelle o.ä. war) kann kostspielig sein.
Es empfiehlt sich daher hier schon frühzeitig Erkundungen einzuholen.
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Beengte Baustelle
Eine beengte Baustellensituation führt gegenüber des Hauses "auf der
grünen Wiese" immer zu Mehrkosten, da hiermit meist ein Verbau verbunden
ist und auch der Bauunternehmer größere Schwierigkeiten mit der Plazierung
der Kräne und sonstigen Geräte, sowie auch mit der Anlieferung und Lagerung
der Baustoffe hat. Dies erfordert einen größeren Planungsaufwand, der
sich in den Kosten niederschlägt.
Wenn Sie in zentraler Lage bauen, oder gar eine Baulücke schließen, sollten
Sie diesen Punkt anklicken.
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Konjunktur
Läuft das Baugeschäft gut, dann haben alle Unternehmer viel zu tun. Das
heißt aber nicht immer, dass Ihr Unternehmer Ihnen sagt, er habe so viel
zu tun, dass er nicht für Sie bauen kann. Vielmehr sagt er Ihnen, dass er
gerne für Sie baut, wenn Sie nur tief genug in die Tasche greifen.
Wer schlau ist, baut, wenn die Konjunktur auf einem tiefen Stand ist.
Läuft das Baugeschäft schlecht, dann haben alle Unternehmer wenig zu
tun. Das heißt, sie sind über jeden Auftrag froh. Manchmal ist es für
ein Unternehmen sogar besser, bei einem Auftrag Verluste zu machen, statt
den Auftrag gar nicht zu bekommen. Sonst müßte er nämlich seine langwierig
eingearbeiteten und angelernten Mitarbeiter entlassen. Das Einstellen,
Ausbilden und Einarbeiten neuer Mitarbeiter ist oftmals teurer, als die
Unterdeckung.
Wenn Sie in einer solchen Phase bauen, kann Ihr Bauvorhaben u.U. preiswerter
sein.
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Lage
Wie bei vielen anderen Dingen auch, kann es etwas preiswerter sein, wenn
außerhalb der großen Städte gebaut wird. Das soll dieser Faktor berücksichtigen.
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Gesamtsumme Kosten brutto
Das ist der Betrag, den Sie anhand des Kostenüberschlags in Schritt 1
ermittelt haben.
Falls Sie das noch nicht getan haben, sollten Sie dies vorher tun, es
sei denn Sie haben die Kosten bereits anders ermittelt.
Mit "Gesamtsumme brutto" sind die gesamten Investitionskosten gemeint,
in denen alles, was für Ihr Bauvorhaben benötigt wird, enthalten ist (außer
den Finanzierungskosten), also der Betrag, den Sie auf den Tisch legen
müssen, um "1 Stück Realisierung Ihres Bauvorhabens" zu bekommen.
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Eigenkapital
In den wenigsten Fällen kann das gesamte Vorhaben ganz ohne Eigenkapital
realisiert werden. Die Höhe des Eigenkapitals bestimmt das erforderliche
Fremdkapitalvolumen und damit die Höhe der Finanzierungskosten, welche
sich auf Ihrer Kostenseite niederschlagen werden.
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Zinssatz der Zwischenfinanzierung
Bei einem Verkauf des Bauwerkes sind Sie kurze Zeit nach der Fertigstellung
in der Lage, den Kredit vollständig zu tilgen. Natürlich nur, wenn Sie
Ihren Vorstellungen entsprechend verkaufen. Zur Vereinfachung wird davon
ausgegangen, dass Sie alles zügig verkaufen können.
Deshalb wird hier kein langfristiger Kredit erforderlich, sondern nur
eine Zwischenfinanzierung mit kurzer Laufzeit. Wenn es sich nicht um ein
Mega-Bauvorhaben handelt, dürfte zumeist eine Laufzeit von etwa 1 Jahr
ausreichend sein.
Zum aktuellen Zinssatz müssen Sie Ihre Bank befragen. Die Voreinstellung
dürfte jedoch für derartige Kredite einigermaßen realistisch sein.
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Nutzung, Anteil, Verkaufspreis
Geben Sie hier an, welche Nutzungsanteile Ihr Bauwerk haben wird. Damit
ist der Anteil an der Gesamtnutzfläche gemeint.
Beispiel: Sie planen ein 5-geschossiges Bauwerk, dessen Geschosse annähernd
gleich sind, so hat jedes Geschoss einen Anteil von: 100% : 5 Geschosse
= 20%
Das EG wird komplett als Laden genutzt:
Nutzung A: Laden, 20%
Das 1.OG wird zur Hälfte als Praxis genutzt:
Nutzung B: Praxis, 10%
Das 2.OG und der Rest des 1.OG wird Büro:
Nutzung C: Büro, 30%
Das 3.OG und 4.OG werden Wohnungen:
Nutzung D: Wohnen, 40%
Gesamt: 100%
Wenn eine Flächenaufstellung des Planers vorliegt, sollten Sie zuerst
dort nachsehen.
Das Thema der erzielbaren Preise kann Ihnen hier und online leider keiner
abnehmen. Die Unterschiede sind gravierend und sehr standort- und marktabhängig.
Wenn Sie noch gar kein Preisgefühl haben, kaufen Sie sich am besten eine
Annoncen-Zeitschrift und sehen Sie sich die Preise z.B. für Eigentumswohnungen
an. Suchen Sie mehrere Angebote in der Nähe Ihres Vorhabens, bewerten
Sie die Vergleichbarkeit, also handelt es sich auch um Neubauten, mit
ähnlicher Nutzung und Ausstattung usw.
Berücksichtigen Sie aber, dass die Preise in des Zeitungen immer die Summe
darstellen, die der Verkäufer haben will, und nicht unbedingt die, die
er tatsächlich bekommt. In Hamburg z.B. schwanken die Preise für Eigentumswohnungen
zwischen EUR 1500,- und 4000,- .Im Mittel und als Richtwert für eine durchschnittliche
Lage und durchschnittliche Ausstattung könnte man für Neubauten in Hamburg
einen Wert von EUR 2500,- bis 3000,- annehmen.
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Nutzung, Anteil, Mietpreis
Geben Sie hier an, welche Nutzungsanteile Ihr Bauwerk haben wird. Damit
ist der Anteil an der Gesamtnutzfläche gemeint.
Beispiel: Sie planen ein 5-geschossiges Bauwerk, dessen Geschosse annähernd
gleich sind, so hat jedes Geschoss einen Anteil von: 100% : 5 Geschosse
= 20%
Das EG wird komplett als Laden genutzt:
Nutzung A: Laden, 20%
Das 1.OG wird zur Hälfte als Praxis genutzt:
Nutzung B: Praxis, 10%
Das 2.OG und der Rest des 1.OG wird Büro:
Nutzung C: Büro, 30%
Das 3.OG und 4.OG werden Wohnungen:
Nutzung D: Wohnen, 40%
Gesamt: 100%
Wenn eine Flächenaufstellung des Planers vorliegt, sollten Sie zuerst
dort nachsehen.
Das Thema der erzielbaren Mieten kann Ihnen hier und
online leider keiner abnehmen. Die Unterschiede sind gravierend und sehr
standort- und marktabhängig. Wenn Sie noch gar kein Preisgefühl haben,
kaufen Sie sich am besten eine Annoncen-Zeitschrift und sehen Sie sich
die Preise z.B. für Mietwohnungen an. Suchen Sie mehrere Angebote in der
Nähe Ihres Vorhabens, bewerten Sie die Vergleichbarkeit, also handelt
es sich auch um Neubauten, mit ähnlicher Nutzung und Ausstattung usw.
Berücksichtigen Sie aber, dass die Preise in des Zeitungen immer die
Summe darstellen, die der Vermieter haben will, und nicht unbedingt die,
die er tatsächlich bekommt. In Hamburg z.B. schwanken die Preise für Mietwohnungen
zwischen EUR 8,- und 20,- .Im Mittel und als Richtwert für eine durchschnittliche
Lage und durchschnittliche Ausstattung könnte man für Neubauten in Hamburg
einen Wert von EUR 8,- bis 10,- annehmen.
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